City-Fahrschule Krug Celle GmbHFahrschule aller Klassen                                  info(at)city-fahrschule-krug.de
 


Gabelstapler-Schulung



 

Der Umgang mit Flurförderzeugen (z. B. Gabelstaplern) birgt erhebliche Gefahren. Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber eine fundierte Ausbildung für Gabelstaplerfahrer vor. Nur wer nachweislich geschult und beauftragt ist, darf einen Gabelstapler führen.


Dauer und Gültigkeit

  • Erstausbildung: 2 Tage 
  • Gültigkeit: unbegrenzt, jedoch jährliche Auffrischung/Unterweisung erforderlich
  • Zusätzliche Schulung bei neuen Fahrzeugtypen oder geänderten Einsatzbedingungen


Termine 2026


Februar
Freitag, den 13.02.2026
Samstag, den 14.02.2026


Mai
Freitag, den 29.05.2026
Samstag, den 30.05.2026


Oktober
Freitag, den 23.10.2026
Samstag, den 24.10.2026



Freitag 8:30 - 15:00 Uhr in unseren Schulungsräumen: 
theoretische Ausbildung mit Zwischenprüfungen und Abschlussprüfung


Samstag 8:30 - 14:00 Uhr praktische Ausbildung:
auf unserem Übungsplatz mit 2 Gabelstaplern (Gas und Diesel)



Pflichten des Arbeitgebers

  • Nur geschulte und beauftragte Personen dürfen fahren (§ 7 DGUV V 68)
  • Schriftliche Fahrermeldung / Fahrauftrag ist erforderlich
  • Jährliche Unterweisung (§ 12 ArbSchG, DGUV V1 § 4)
  • Regelmäßige Prüfung der Flurförderzeuge (§ 10 DGUV V68, BetrSichV)


 Nach Abschluss der Ausbildung wird ein Staplerschein nach berufsgenossenschaftlichen Richtlinien ausgestellt.


Vom Teilnehmer sind ein Passbild und Führerschein mitzubringen (falls nicht vorhanden: Sehtest)!



 





 






E-Mail
Anruf