Gabelstapler-Schulung
Der Umgang mit Flurförderzeugen (z. B. Gabelstaplern) birgt erhebliche Gefahren. Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber eine fundierte Ausbildung für Gabelstaplerfahrer vor. Nur wer nachweislich geschult und beauftragt ist, darf einen Gabelstapler führen.
Dauer und Gültigkeit
- Erstausbildung: 2 Tage
- Gültigkeit: unbegrenzt, jedoch jährliche Auffrischung/Unterweisung erforderlich
- Zusätzliche Schulung bei neuen Fahrzeugtypen oder geänderten Einsatzbedingungen
Termine 2026
Februar
Freitag, den 13.02.2026
Samstag, den 14.02.2026
Mai
Freitag, den 29.05.2026
Samstag, den 30.05.2026
Oktober
Freitag, den 23.10.2026
Samstag, den 24.10.2026
Freitag 8:30 - 15:00 Uhr in unseren Schulungsräumen:
theoretische Ausbildung mit Zwischenprüfungen und Abschlussprüfung
Samstag 8:30 - 14:00 Uhr praktische Ausbildung:
auf unserem Übungsplatz mit 2 Gabelstaplern (Gas und Diesel)
Pflichten des Arbeitgebers
- Nur geschulte und beauftragte Personen dürfen fahren (§ 7 DGUV V 68)
- Schriftliche Fahrermeldung / Fahrauftrag ist erforderlich
- Jährliche Unterweisung (§ 12 ArbSchG, DGUV V1 § 4)
- Regelmäßige Prüfung der Flurförderzeuge (§ 10 DGUV V68, BetrSichV)
Nach Abschluss der Ausbildung wird ein Staplerschein nach berufsgenossenschaftlichen Richtlinien ausgestellt.
Vom Teilnehmer sind ein Passbild und Führerschein mitzubringen (falls nicht vorhanden: Sehtest)!