Übersicht der Fahrerlaubnisklassen
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor - Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 45kW bei Diesel/Elektromotor
Vierrädrige LeichtKfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 45kW bei Diesel/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Mindestalter 15 Jahre
Klasse A1
Krafträder mit
- Hubraum max. 125cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15kW
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A2
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Listung/Gewicht max. 0,2kW/kg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
Klasse A
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder bbh über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A" 21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Klasse B
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 and A mit
- zG max. 3.500 kg max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Klasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Klasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500kg, aber max. 4.250 kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
vgl. Klasse B
Klasse B196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der
Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder
(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu
125ccm, ein Motorleistung von nicht mehr als 11
kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum
Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt.
Mindestalter 25 Jahre
Vorbesitz Kl. B
Spezielle Fahrerschulung der Kl. A1 gem. Anlage
7b FeV
Klasse L
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit bbH max. 25 km/h auch mit Anhänger
Klasse T
Fahrzeug Bemerkung Mindestalter
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 40 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Einschluss: AM, L
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse C1
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 and A mit
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg; max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
18 Jahre
Klasse C1E
Kfz - der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 3.500 kg zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
- zG Anhänger über 3.500 kg zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"
18 Jahre
Klasse C
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
- zG über 3.500 kg; max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
21 Jahre
18 Jahre
nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Klasse CE
Kfz - der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D 21 Jahre
18 Jahre
nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Klasse D1
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, und A
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung
Klasse D1E
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zG der Kombination max. 12.000 kg"
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung
Klasse D
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, und A
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluss: D1
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Klasse DE
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.